01.10.2024

Der grenzüberschreitende Transport von Abfällen innerhalb der EU ist bislang eine bürokratische Mammutaufgabe mit entsprechenden Papierbergen. Das soll sich mit der neuen europäischen Abfallverbringungsverordnung ändern. Ab Mai 2026 wird es demnach für die beteiligten Akteure zur Pflicht, Daten elektronisch zu übermitteln. Wie das konkret aussehen könnte und welche Vorteile das neue System bringt, erläutert Marcus Fichte, Teamleiter Produkt- & Projektmanagement bei Axians eWaste, in diesem Beitrag.

Dass der kürzeste Weg nicht immer automatisch auch der schnellste ist, gehört zu den leidvollen Erfahrungen im Transportwesen. Ein Beispiel: Ein Unternehmen mit Sitz im niederländisch-deutschen Grenzgebiet möchte Abfälle zur nächstgelegenen Entsorgungsstelle befördern. Diese befindet sich gerade einmal 10 Kilometer entfernt, allerdings hinter der niederländischen Grenze. Der nächste deutsche Entsorger hingegen liegt 100 Kilometer weit weg. Die naheliegende und auf den ersten Blick schnellste sowie kostengünstigste Lösung? Die Verbringung der Abfälle in die Niederlande!

Büro mit Papierstapel
Grenzüberschreitende Abfalltransporte erfordern bis zu 30 verschiedene Dokumente, darunter Versicherungsnachweise und detaillierte Routenpläne. Bildquelle Adobe Stock / Anthichada.

Doch genau hier beginnen die Probleme. Denn der bürokratische Aufwand ist enorm: Art und Umfang des Transports, beteiligte Akteure, Versicherungsnachweise, ja sogar vorab geplante Routen – über all das müssen die Behörden in Deutschland und den Niederlanden informiert werden.

So kommen schnell bis zu 30 verschiedene Dokumente für einen Antrag zusammen. Aktuell läuft die Übermittlung dieser Daten noch in Papierform und auf dem Postweg.

Für das grenznahe Unternehmen ist es da oft einfacher, wenngleich teurer und mit Hinblick auf die CO2-Bilanz belastender, die Abfälle im eigenen Land, bei der weiter entfernt liegenden Stelle zu entsorgen.

Neue Verordnung macht elektronische Datenübermittlung zur Pflicht

Dass dieses System in der EU mit ihren eigentlich offenen Grenzen und verbundenen Wirtschaftsräumen nicht mehr zeitgemäß ist, liegt auf der Hand. Tatsächlich hat die EU reagiert und im Mai 2024 die Novelle der europäischen Abfallverbringungsverordnung verabschiedet. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird es demnach ab Mai 2026 zur Pflicht für die beteiligten Akteure der Abfallwirtschaft, bei grenzüberschreitenden Transporten entsprechende Anträge und Dokumente elektronisch zu übermitteln, um so zumindest die Datenübermittlung zu digitalisieren.

Dadurch sollen auch die aktuell bestehenden Papierberge reduziert, gleichzeitig Prozesse beschleunigt sowie Fehler durch die manuelle Eingabe und Übermittlung von Daten vermieden werden. Die grundsätzliche Pflicht zur Erhebung und Übermittlung der Daten an die Behörden bleibt bestehen. Zusätzlich erhofft sich die EU wohl auch eine Stärkung der innereuropäischen Kreislaufwirtschaft, da Abfälle künftig einfacher innerhalb der EU recycelt werden können. Bisher wurden Abfälle, um Kosten zu sparen, oft außerhalb der EU entsorgt. Wichtige Ressourcen würden mit der neuen Verordnung nicht mehr so häufig ins Ausland geraten, um dann teuer reimportiert zu werden.

Komplett neue Plattform oder nur EU-weiter Standard zur Datenübermittlung?

Bis Mai 2025 muss die EU-Kommission einen genauen Standard für die elektronische Datenübermittlung definieren. Fraglich bleibt bislang, wie diese Kommunikation zukünftig ablaufen wird. Zur Debatte stehen im Grunde zwei Möglichkeiten. Erstens, die EU entwickelt eine eigene, länderübergreifende Plattform, an welche die beteiligten Akteure ihre Daten übermitteln und zentral speichern, Behörden diese abrufen und Anträge entsprechend bearbeiten können. In diesem Szenario wären Drittanbieter von bereits bestehenden Software-Lösungen für die digitale Verwaltung der Abfallverbringung außen vor.

Die zweite und wahrscheinlichere Möglichkeit: Die EU-Kommission definiert gemeinsam mit den beteiligten Stakeholdern nur die Art und Weise, in welcher Form Daten übermittelt werden müssen, etwa als XML-Datei.

Die einzelnen Länder stellen Plattformen bereit, über welche die Behörden zentral auf Informationen zugreifen können, die Daten selbst aber bleiben dezentral in den Händen der Unternehmen und sie können ihre bereits eingesetzten Systeme an diese Plattformen anbinden.

Automatische Datenübertragung, Laptop
Für die elektronische Datenübertragung muss die EU-Kommission bis nächstes Jahr einen einheitlichen Standard definieren. Bildquelle: Adobe Stock / Miha Creative.

In diesem Szenario bleiben auch die Vorteile von Anwendungen wie dem eTFSportal von Axians eWaste weiter nutzbar, wie die automatische Übermittlung von Daten weiterer Systeme. Für die Gewichtsverfassung von Abfällen kann hier bspw. eine Waage angebunden werden. Das Gewicht wird dann automatisch im System hinterlegt.

Erprobte digitale Lösung für das Abfallwesen: Das eTFSportal von Axians eWaste

Das eTFSportal ist bereits seit 2016 erfolgreich im Einsatz und erfüllt bestehende europäische Standards wie EUDIN (European Data Interchange für Waste Notification). Die erprobte Software müsste dann ab 2026 nur auf den neuen Standard umgestellt und an das neue System angebunden werden. Unternehmen, die diese bereits einsetzen, wären so direkt startklar und müssten sich um nichts weiter kümmern.

Die Lösung von Axians eWaste ist dabei individuell an die Bedürfnisse und Anforderungen von Unternehmen anpassbar. Zusätzlich berät Axians eWaste umfassend bei allen Fragen und Herausforderungen bezüglich der neuen europäischen Abfallverbringungsverordnung, sowie zur insgesamten Digitalisierung in der Abfallwirtschaft – egal ob eANV, Umweltdatenmanagement oder AVAL-Standard.

Weitere Informationen über das eTFSportal sowie die ab Mai 2026 verpflichtenden Vorgaben der EU für die elektronische Übermittlung von Daten bei grenzüberschreitenden Abfalltransporten finden Sie hier.

 

Quelle Titelbild: Adobe Stock /  busro

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