17.05.2023

Das Energieeffizienzgesetz befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Der Referentenentwurf lässt aber bereits Rückschlüsse auf die zu erwartenden Anforderungen zu. Demnach sind besonders Betreiber von Rechenzentren von dem Gesetz betroffen.

Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes – kurz Energieeffizienzgesetz – versetzt seit dem letzten Jahr Wirtschaftsverbände und Unternehmen in Aufregung. Denn hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich ein Gesetzentwurf, der vor allem energieintensive Betriebe zu mehr Energieeinsparungen und der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen bringen soll. Die ambitionierten Ziele des Entwurfs stoßen erwartungsgemäß auf Skepsis, gleichwohl Unternehmen und Verbände sich ihrer Verantwortung hinsichtlich Energieeinsparung und Klimaschutz bewusst sind.

Senkung des Energieverbrauchs als Ziel

Schließlich verdeutlicht zusätzlich die seit mehr als einem Jahr bestehende Energiekrise, dass ein Umstieg auf erneuerbare und regional erzeugte Energie längst überfällig ist und zudem durch die effizientere Nutzung sowohl der Verbrauch als auch in der Folge die Kosten für Betriebe reduziert werden müssen. Der Referentenentwurf des Energieeffizienzgesetzes sieht nun nicht nur die Umsetzung der europäischen Richtlinie für Energieeffizienz vor, sondern verschärft die Vorgaben und Maßnahmen noch in einigen Punkten.

So sollen bis 2030 Bund, Länder und Wirtschaft ihren Endenergieverbrauch im Vergleich zu 2008 um 24 Prozent auf dann 1942 TWh senken. Für den Primärenergieverbrauch sieht das Gesetz bis 2030 eine Reduktion um 37 Prozent auf 2326 TWh vor. Schrittweise soll in beiden Bereichen der Verbrauch bis 2045 um 45 bzw. 57 Prozent auf dann 1400 bzw. 1600 TWh gesenkt werden.

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Bis 2030 sollen Bund, Länder und Wirtschaft ihren Endenergieverbrauch im Vergleich zu 2008 um 24 Prozent senken (Quelle: Adobe stock / cirquedesprit).

Bund, Länder und Unternehmen sind in der Pflicht

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es allerdings noch einiger Anstrengungen. Denn derzeit sinkt der Verbrauch deutlich langsamer, als das Gesetz es verlangt. Bis 2045 lassen sich demnach mit den derzeit eingesetzten Mitteln die Effizienzziele kaum erreichen. Daher sieht der Gesetzentwurf einige Maßnahmen vor, um diese Entwicklung zu beschleunigen. Einerseits sollen der Bund und die Länder selbst als positive Beispiele vorangehen und durch verpflichtende Energie- und Umweltmanagementsysteme ab 2024 aktiv Energieeffizienzziele verfolgen.

Andererseits wird auch die Wirtschaft in die Pflicht genommen. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen etwa innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Energieaudit durchführen, sofern sie nicht bereits über ein Energie- und Umweltmanagementsystem verfügen. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von über zehn GWh pro Jahr sind demnach verpflichtet, innerhalb von 20 Monaten ein Energie- und Umweltmanagementsystem einzuführen sowie weitere Maßnahmen bezüglich der Energieeinsparung und -effizienz umzusetzen.

Neue gesetzliche Anforderungen für Rechenzentren

An Betreiber von Rechenzentren stellt das Gesetz gesonderte Anforderungen. So sollen ab 2025 alle Rechenzentren hierzulande einen PUE-Wert von mindestens 1,3 erfüllen. Zudem müssen ihre Kühlsystem mit höheren Temperaturen arbeiten können, konkret mit 27 Grad bis 2028. Bis 2028 soll zusätzlich zeitlich gestaffelt 10, 15 und 20 Prozent der Abwärme einer Weiterverwendung zugeführt werden.

Auch der Einsatz von erneuerbaren Energien soll weiter stark steigen. Rechenzentren müssen demnach bis 2024 zu 50 Prozent und bis 2025 zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Quellen versorgt werden. Hinzu kommen Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Informationen bezüglich der Kühltemperaturen und Wärmemengen, um damit kommunalen Versorgern die Nutzung dieser Ressourcen zu ermöglichen.

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Quelle: Adobe stock / RealPeopleStudio

Verbände fordern mehr Engagement von Seiten des Staates

Die Vorgaben für Rechenzentren lösen bei den entsprechenden Unternehmen und Verbänden Besorgnis aus. Besonders die Verpflichtung zur Nutzung der Abwärme stellt laut dem Verband der Internetwirtschaft – eco und der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland eine Herausforderung dar. Das liegt vor allem am unzureichenden Ausbau der Wärmenetze, um die Abwärme von den Rechenzentren an die Orte zu befördern, an denen sie gebraucht wird. Hier sieht die Allianz noch Verbesserungsbedarf sowie die Pflicht bei (kommunalen) Energieversorgern und dem Staat, die bestehende Infrastruktur auszubauen, damit die Betreiber von Rechenzentren ihren Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz nachgehen können.

Quelle Titelbild: Adobe Stock / malp

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